Fördermaßnahmen bei beruflicher Weiterbildung

QualiScheck

Fördermaßnahme beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. 
Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). 

 

Telefonische Beratung: 06131 967149 montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Die entsprechenden Anträge müssen spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung online gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids möglich. 

 

Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu uns auf, damit wir ggfls. einen Platz für Sie reservieren können. 
Kontakt: Sandra Schäfer, 06132 787-7102

 

Zielgruppe: Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

 

Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:
•    Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
•    Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
•    Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
•    Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
•    Nicht Erwerbstätige

Weitere Informationen finden Sie unter: 
https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027