Veranstaltung "Der ärztlich assistierte Suizid" (Nr. 22-909) wurde in den Warenkorb gelegt.
Der ärztlich assistierte Suizid
261-22-909
| Zeitraum | 11.05.2026 |
| Dauer | 1 Termin |
| Uhrzeit | 19:00 - 20:30 Uhr |
| Kursort | Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Oppenheim |
| Gebühr | 0,00 € |
| Kursleitung |
Reinhard Konermann
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Der ärztlich assistierte Suizid findet in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen statt. In dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist als Voraussetzung für die Freitodbegleitung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt.
Das Urteil ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung, sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen. (Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.)
Jeder darf helfen - auch Ärzt:innen und Organisationen. Leider helfen nur sehr wenige Ärzt:innen, weil sie immer noch verunsichert sind. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Bürger:innen über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im Jahr 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils eine Jurist:in und eine Ärzt:in bilden ein Team.
In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen:
- Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland
- Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage vom Oktober 2024
- Die Herausforderungen bei der Umsetzung
- Die derzeitige Praxis der Freitodbegleitung
- Die Angehörigen und der Freitod
- Freitodbegleitung bei „lebenssatten“ Menschen und Doppelbegleitungen
Die Veranstaltung wird gemeinsam mit den Seniorenbeiräten der VG Rhein-Selz,Oppenheim und der DGHS (Dt. Gesellschaft für humanes Sterben) organisiert.
Hinweis zur Parksituation bei Veranstaltungen im Ratssaal des Verwaltungsgebäudes:
Wir bitten um Beachtung, dass auf dem Parkplatz des SBK-Marktes eine Parkraumüberwachung mit Kennzeichenerfassung eingerichtet wurde. Die Parkdauer ist auf zwei Stunden begrenzt. Bei Überschreitung droht eine Vertragsstrafe.
Dies gilt auch außerhalb der Öffnungszeiten und für die Parkplätze, welche mit „nur für Mitarbeiter der Verbandsgemeinde mit Parkausweis“ gekennzeichnet sind.
Bitte nutzen Sie daher die Parkplätze am Rondo oder Castello. Weitere Parkplätze stehen außerdem zwischen dem ehemaligen Casino und dem Tattoo-Studio (Sant´Ambrogio-Ring 21) zur Verfügung.
Termine
Kursort
Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Oppenheim
Sant'-Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim


