Sie befinden sich hier:

Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung!

 

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsurlaub beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.

 

Wie lange wird Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz gewährt?

Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.

 

Welche Fristen müssen gewahrt werden?

Informieren Sie sich in unserem vhs-Programm nach Bildungsfreistellungsmaßnahmen und melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und teilen ihm die  Anerkennungsnummer der Maßnahme mit.

Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Bildungsurlaub entscheiden.

 

Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

 

Information:

Weitere Informationen zu Bildungsurlaub erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz.

 

Die Kurse finden Sie unter Programm / Bildungsurlaub



Zurück