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Bildungszeit (Bildungsurlaub)

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung oder der Qualifikation zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten!

Unsere Kurse finden Sie unter Programm / Bildungsfreistellung .

Was ist die Bildungszeit?

Bildungszeit (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung oder Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in anerkannten Bildungsveranstaltungen.

Wer kann eine Bildungszeit beantragen?

In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmende, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamt:innen und Richter:innen des Landes eine Bildungszeit beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.

Wie lange wird die Bildungszeit in Rheinland-Pfalz gewährt?

Beschäftigte, die regelmäßig fünf Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch anteilig angepasst. Auszubildende können fünf Tage pro Ausbildungsjahr beantragen, um an anerkannten gesellschaftspolitischen Weiterbildungen teilzunehmen.

Welche Fristen müssen gewahrt werden?

Bei Interesse an einer unserer Bildungszeiten melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsziffer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungszeit entscheiden.

Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Information

Weitere Informationen zur Bildungszeit (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der offiziellen Seite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.

Selbstverständlich können Sie auch ohne Inanspruchnahme der Bildungszeit an der Fortbildung teilnehmen.

Unsere Kurse finden Sie unter Programm / Bildungsfreistellung .



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