Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!
Was ist die Bildungsfreistellung?
Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann eine Bildungsfreistellung beantragen?
In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmende, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamt:innen und Richter:innen des Landes eine Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird die Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Bei Interesse an einer unserer Bildungsfreistellungen melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsnummer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungsfreistellung entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD): www.bildungsfreistellung.rlp.de
An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie keinen Antrag auf Freistellung stellen möchten.
Unsere Kurse finden Sie unter Programm / Bildungsfreistellung
Zurück



