Sonderrubrik
/ Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!
Was ist die Bildungszeit?
Bildungszeit (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung oder Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann eine Bildungszeit beantragen?
In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmende, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter:innen des Landes eine Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungszeit besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird die Bildungszeit in Rheinland-Pfalz gewährt?
Beschäftigte, die regelmäßig fünf Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch anteilig angepasst. Auszubildende können fünf Tage pro Ausbildungsjahr beantragen, um an anerkannten gesellschaftspolitischen Weiterbildungen teilzunehmen.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Bei Interesse an einer unserer Bildungszeiten melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsziffer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungszeit entscheiden.
Information
Weitere Informationen zur Bildungszeit (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD): www.bildungsfreistellung.rlp.de
Selbstverständlich können Sie auch ohne Inanspruchnahme der Bildungszeit an der Fortbildung teilnehmen.
Was ist die Bildungszeit?
Bildungszeit (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung oder Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann eine Bildungszeit beantragen?
In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmende, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter:innen des Landes eine Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungszeit besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird die Bildungszeit in Rheinland-Pfalz gewährt?
Beschäftigte, die regelmäßig fünf Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch anteilig angepasst. Auszubildende können fünf Tage pro Ausbildungsjahr beantragen, um an anerkannten gesellschaftspolitischen Weiterbildungen teilzunehmen.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Bei Interesse an einer unserer Bildungszeiten melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsziffer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungszeit entscheiden.
Information
Weitere Informationen zur Bildungszeit (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD): www.bildungsfreistellung.rlp.de
Selbstverständlich können Sie auch ohne Inanspruchnahme der Bildungszeit an der Fortbildung teilnehmen.
Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!
Was ist die Bildungszeit?
Bildungszeit (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung oder Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann eine Bildungszeit beantragen?
In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmende, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter:innen des Landes eine Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungszeit besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird die Bildungszeit in Rheinland-Pfalz gewährt?
Beschäftigte, die regelmäßig fünf Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch anteilig angepasst. Auszubildende können fünf Tage pro Ausbildungsjahr beantragen, um an anerkannten gesellschaftspolitischen Weiterbildungen teilzunehmen.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Bei Interesse an einer unserer Bildungszeiten melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsziffer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns. Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungszeit entscheiden.
Information
Weitere Informationen zur Bildungszeit (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD): www.bildungsfreistellung.rlp.de
Selbstverständlich können Sie auch ohne Inanspruchnahme der Bildungszeit an der Fortbildung teilnehmen.
Leiten ist (k)ein Kinderspiel
Von der Fachkraft zur Kita-Leitung
Blended Learning-Kurs
Bildungsfreistellung
Wann:
ab Mo., 13.4.26, 9.00 Uhr
Wo:
Schulungszentrum, Sprendlingen
Nr.:
261-01-515
Status:
Anmeldung möglich
Fit fürs Büro - Office in einer Woche
Grundlagen der Bürosoftware
Bildungsfreistellung
Wann:
ab Mo., 20.4.26, 9.30 Uhr
Wo:
Alte Schule (1. Stock), Ober-Olm
Nr.:
261-16-501
Status:
Anmeldung möglich
Private Finanzen leicht gemacht
verständlich, praxisnah und direkt umsetzbar
Bildungsfreistellung
Wann:
ab Mo., 4.5.26, 10.00 Uhr
Wo:
Schulungszentrum, Sprendlingen
Nr.:
261-01-122
Status:
Plätze frei
Frauen in Führungsverantwortung
Praxisorientierte Weiterbildung
Bildungszeit
Wann:
ab Fr., 28.8.26, 9.00 Uhr
Wo:
Schulungszentrum, Sprendlingen
Nr.:
262-01-531
Status:
Plätze frei


