Sonderrubrik
/ Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsurlaub beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Informieren Sie sich in unserem vhs-Programm nach Bildungsfreistellungsmaßnahmen und melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und teilen ihm die Anerkennungsnummer der Maßnahme mit.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Bildungsurlaub entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsurlaub erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: http://landesrecht.rlp.de (Suchbegriff: BFG).
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsurlaub beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Informieren Sie sich in unserem vhs-Programm nach Bildungsfreistellungsmaßnahmen und melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und teilen ihm die Anerkennungsnummer der Maßnahme mit.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Bildungsurlaub entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsurlaub erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: http://landesrecht.rlp.de (Suchbegriff: BFG).
Kita geht raus!
Wildnispädagogik und Alltagstransfer in der Kinderbetreuung
Wildnispädagogik und Alltagstransfer in der Kinderbetreuung
Wann:
ab Mo., 12.4.21, 9.00 Uhr
Wo:
kvhs Zentrale; Wildnisschule Soonwald
Nr.:
202-01-544
Status:
Plätze frei
Italienisch A1 Express Intensivkurs
Bildungsfreistellung
Blended Learning-Kurs: A1
Bildungsfreistellung
Blended Learning-Kurs: A1
Wann:
ab Mo., 12.4.21, 9.00 Uhr
Wo:
vhs Bodenheim; Haus Friesenecker
Nr.:
211-03-416
Status:
Plätze frei
Spanisch für Anfänger*innen A1
Intensivkurs
Bildungsfreistellung
Stufe A1.1: A1
Intensivkurs
Bildungsfreistellung
Stufe A1.1: A1
Wann:
ab Mo., 26.4.21, 8.30 Uhr
Wo:
vhs Bodenheim; Haus Friesenecker
Nr.:
211-03-401
Status:
Anmeldung möglich
Englisch B1 Express
Intensivkurs
Bildungsfreistellungsmaßnahme: B1
Intensivkurs
Bildungsfreistellungsmaßnahme: B1
Wann:
ab Mo., 3.5.21, 9.00 Uhr
Wo:
vhs Sprendlingen-Gensingen; Schulungszentrum, Sprendlingen
Nr.:
211-25-401
Status:
Plätze frei