Sonderrubrik
/ Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsurlaub beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Informieren Sie sich in unserem vhs-Programm nach Bildungsfreistellungsmaßnahmen und melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und teilen ihm die Anerkennungsnummer der Maßnahme mit.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Bildungsurlaub entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsurlaub erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: http://landesrecht.rlp.de (Suchbegriff: BFG).
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsurlaub beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Informieren Sie sich in unserem vhs-Programm nach Bildungsfreistellungsmaßnahmen und melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und teilen ihm die Anerkennungsnummer der Maßnahme mit.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Bildungsurlaub entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsurlaub erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: http://landesrecht.rlp.de (Suchbegriff: BFG).
Einstieg in die Kita Basisqualifizierung
für Fachkräfte
Blended Learning
für Fachkräfte
Blended Learning
Wann:
April 2025 - September 2025
Wo:
Schulungszentrum "Wormser Straße", Oppenheim
Nr.:
251-01-501
Status:
Plätze frei
Freundlich? Aber klar!
Authentische Kommunikation
Bildungsfreistellung
Authentische Kommunikation
Bildungsfreistellung
Wann:
ab Mo., 24.3.25, 9.00 Uhr
Wo:
Bildungs- und Jugendhaus Kloster Jakobsberg, Ocken
Nr.:
251-01-525
Status:
Plätze frei
Einstieg in die Kita Basisqualifizierung
für Fachkräfte
Blended Learning
für Fachkräfte
Blended Learning
Wann:
Oktober 2025 - März 2026
Wo:
vhs Schulungsräume, Bingen
Nr.:
251-01-500
Status:
Plätze frei
Fachkraft für Reggio-Pädagogik
Infoveranstaltung
Online
Infoveranstaltung
Online
Wann:
Mi., 2.4.25, 15.00 Uhr
Wo:
Online-Kurs
Nr.:
251-01-523
Status:
Plätze frei