Lernförderung / Nachhilfe
für Kinder und Jugendliche
211-01-610
Zeitraum | auf Anfrage |
Dauer | |
Uhrzeit | 16:30 - 18:00 Uhr |
Kursort | kvhs-Zentrale; NN |
Gebühr | 0,00 € |
Kursleitung |
N.N.
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Ein wichtiger Bestandteil des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgelegten Bildungspaketes ist die Lernförderung. Die Kreisvolkshochschule hat es sich zur Aufgabe gemacht Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu unterstützen, damit sie ihre Lernziele erreichen. Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen ermitteln die Lernbedarfe und die Kreisvolkshochschule sorgt mit ihrem Fachpersonal für die Organisation und Durchführung der Lernförderung in den Schulen.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können finanzielle Fördermittel für den Nachhilfeunterricht beim Jobcenter beantragt werden, wenn für die Familie ein nachgewiesener Bezug vorliegt von:
• Grundsicherungsleistungen (SGB II / SGB XII)
• Wohngeld
• Kindergeldzuschlag
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Termine
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