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Sonderrubrik / ZPP-zertifizierte Präventionskurse
Krankenkassen - Zuschuss für Gesundheitskurse

Alle Kurse der Kreisvolkshochschule sind qualitätsgesichert. Im Rahmen der Qualitätstestierung nach LQW hat sich die Kreisvolkshochschule verpflichtet, nur Referenten zuzulassen, die fachlich qualifiziert sind.
Seit 2016 übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Prävention die Kursgebühren gem. § 20 SGB V nur noch dann, wenn der Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert wurde.

Die ZPP hat eigene Kriterien für die Qualifikation der Referenten festgelegt:
Kursinhalte und Dauer der Kurse sind vorgeschrieben
Grundsätzlich werden nur noch Einsteiger- oder Anfängerkurse bezuschusst

Weitere Informationen zum Leitfaden Prävention und Prüfprozesse finden Sie auf der Homepage der Zentralen Prüfstelle www.zentrale-pruefstelle-praevention.de.

ZPP-zertifizierte Präventionskurse


Krankenkassen - Zuschuss für Gesundheitskurse

Alle Kurse der Kreisvolkshochschule sind qualitätsgesichert. Im Rahmen der Qualitätstestierung nach LQW hat sich die Kreisvolkshochschule verpflichtet, nur Referenten zuzulassen, die fachlich qualifiziert sind.
Seit 2016 übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Prävention die Kursgebühren gem. § 20 SGB V nur noch dann, wenn der Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert wurde.

Die ZPP hat eigene Kriterien für die Qualifikation der Referenten festgelegt:
Kursinhalte und Dauer der Kurse sind vorgeschrieben
Grundsätzlich werden nur noch Einsteiger- oder Anfängerkurse bezuschusst

Weitere Informationen zum Leitfaden Prävention und Prüfprozesse finden Sie auf der Homepage der Zentralen Prüfstelle www.zentrale-pruefstelle-praevention.de.
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