Sonderrubrik
/ Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Was ist die Bildungsfreistellung?
Bildungsfreitstellung (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?Bei Interese an einer unserer Bildungsfreiistellungsmaßnahmen melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsnummer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungsfreistelung entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: www.bildungsfreistellung.rlp.de
An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie keinen Antrag auf Freistellung stellen möchten.>/br>
Bildungsfreitstellung (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?Bei Interese an einer unserer Bildungsfreiistellungsmaßnahmen melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsnummer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungsfreistelung entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: www.bildungsfreistellung.rlp.de
An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie keinen Antrag auf Freistellung stellen möchten.>/br>
Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Was ist die Bildungsfreistellung?
Bildungsfreitstellung (Bildungsurlaub) ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsfreistellung beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?Bei Interese an einer unserer Bildungsfreiistellungsmaßnahmen melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt und die Anerkennungsnummer der Maßnahme mitgeteilt werden. Diese erhalten Sie von uns.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Bildungsfreistelung entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zu Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen unter Tel. 06132 787-7103 und auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: www.bildungsfreistellung.rlp.de
An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie keinen Antrag auf Freistellung stellen möchten.>/br>
Freundlich? Aber klar!
Authentische Kommunikation
Bildungsfreistellung
Authentische Kommunikation
Bildungsfreistellung
Wann:
ab Mo., 29.9.25, 9.00 Uhr
Wo:
Bildungs- und Jugendhaus Kloster Jakobsberg, Ocken
Nr.:
252-01-530
Status:
Plätze frei
Einstieg in die Kita
Basisqualifizierung für Fachkräfte
Blended Learning
Bildungsfreistellung
Basisqualifizierung für Fachkräfte
Blended Learning
Bildungsfreistellung
Wann:
Oktober 2025 - März 2026
Wo:
vhs Schulungsräume, Bingen
Nr.:
252-01-500
Status:
Plätze frei